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Blaulichtreport für Mainz, 08.11.2024: Auf Phishing-Mail reagiert: Geld abgebucht

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

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Auf Phishing-Mail reagiert: Geld abgebucht

Mainz (ots) -

Ein 78-jähriger Mann aus Mainz ist auf eine sogenannte Phishing-Mail hereingefallen. Der Mann hatte ein Paket bestellt. Wenige Tage danach erhielt er eine E-Mail vom vermeintlichen Absender UPS. Über einen in der Mail angegeben Link gelangte er auf eine Internetseite.

Dort hieß es, dass sein Paket beim Zoll zurückgehalten werde. Er solle zwei Euro zahlen für die Freigabe. Woraufhin der Mann seine persönlichen Daten, unter anderem auch seiner Kreditkarte, eingab. In der Folge stellt er Abbuchungen in insgesamt dreistelliger Höhe von seinem Konto fest.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/65-33999 in Verbindung zu setzen.

Diese Meldung wurde am 08.11.2024, 07:56 Uhr durch das Polizeipräsidium Mainz übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Mainz

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Mainz 335 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 13% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 41%. Unter den insgesamt 118 Tatverdächtigen befanden sich 85 Männer und 33 Frauen. 38% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2125
21 bis 2521
25 bis 3023
30 bis 4025
40 bis 5015
50 bis 605
über 604

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 396 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Mainz bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 40%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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