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Polizeiticker für Norderstedt, 07.11.2024: Norderstedt - Unbekannte brechen in Erdgeschosswohnung ein - Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Norderstedt - Unbekannte brechen in Erdgeschosswohnung ein - Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise

Norderstedt (ots) -

Am Mittwoch (06.11.2024) ist es tagsüber im Kielortring zu einem Einbruch in eine Erdgeschosswohnung gekommen, bei dem die Unbekannten zwar gewaltsam über die Terrasse in die Wohnung gelangten, nach bisherigen Erkenntnissen jedoch keine Gegenstände entwendeten.

Die Tat geschah in einem Zeitraum von 10:00 Uhr bis 19:25 Uhr.

Am Vortag kam es in einem anderen Mehrfamilienhaus im Kielortring bereits zu einem Einbruch (siehe Pressemitteilung https://t1p.de/wmm8u). Ob die Taten in einem Zusammenhang stehen, ist polizeilich bisher nicht bekannt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Täterhinweise liegen bisher nicht vor.

Die zuständige Kriminalpolizei Pinneberg -dortiges Sachgebiet 4- bittet zur Aufklärung der Tat um Zeugenhinweise, die unter der Rufnummer 04101-202-0 oder per E-Mail an SG4.Pinneberg.KI@polizei.landsh.de entgegengenommen werden.

Diese Meldung wurde am 07.11.2024, 11:35 Uhr durch die Polizeidirektion Bad übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Segeberg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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