Blaulichtreport für Ulm, 07.11.2024: (BC) Schwendi - Einbruch in Wohnung / Am Mittwoch stieg ein Unbekannter in ein Haus bei Schwendi ein.
Erstellt von Team Datenjournalismus
07.11.2024 11.34
(BC) Schwendi - Einbruch in Wohnung / Am Mittwoch stieg ein Unbekannter in ein Haus bei Schwendi ein.
Ulm (ots) -
Die Tat ereignete sich zwischen 7.15 Uhr und 8.30 Uhr in Orsenhausen. Bislang ist noch unklar, wie der Täter die Tür einer Wohnung in der Dietenheimer Straße öffnete. Dann durchsuchte er im Wohnzimmer mehrere Schubladen. Der Täter fand einen Laptop, mit dem er unerkannt flüchtete. Das Polizeirevier Laupheim (Tel. 07392/96300) hat die Ermittlungen nach dem Unbekannten aufgenommen und Spuren gesichert.
Die Polizei bietet viele Tipps, wie man sich gegen Einbruch und Diebstahl schützen kann. Dazu gibt es bei den Polizeidienststellen im Land Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen. Für die Menschen in Schwendi und Umgebung ist diese unter Tel. 0731/188-1444 zu erreichen. Sie informiert kostenlos, unabhängig, produktneutral und kompetent, welche Sicherungen am Haus sinnvoll sind. Ergänzend bietet die Polizei Tipps unter www.k-einbruch.de.
++++2165649 (BK)
Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111
Diese Meldung wurde am 07.11.2024, 10:59 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Biberach
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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