Polizeiticker für Görlitz, BAB 4, 07.11.2024: Nach georgischem Mann wird mehrfach gefahndet
Erstellt von Team Datenjournalismus
07.11.2024 09.44
Nach georgischem Mann wird mehrfach gefahndet
Görlitz, BAB 4 (ots) -
Im Mai dieses Jahres hatte das Amtsgericht Hannover einen Georgier (22) wegen Diebstahls zu einer Restersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Weil der Verurteilte unbekannten Aufenthalts war und sich dadurch der Vollstreckung entziehen wollte, stellte die Staatsanwaltschaft Hannover wenige Tage später einen Haftbefehl aus, ließ diesen in den Fahndungsdatenbestand aufnehmen. Als Alternative wurde dem Verurteilten im Falle seiner Festnahme neben der Freiheitsstrafe auch die Bezahlung seiner Strafe gelassen.
Gestern Mittag dann fuhr der 22-Jährige mit seinem Peugeot in die Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz ein. Natürlich klickten nach der Feststellung seiner Personalien die Handfesseln. Diese konnten dem Mann aber kurz darauf wieder abgenommen werden, denn er hatte genügend Bargeld dabei. Nach der vollständigen Zahlung der überfälligen 280,00 Euro sowie der offengebliebenen Verfahrenskosten i.H.v. 423,00 Euro fuhr er weiter.
Allerdings war vorher durch die Beamten noch eine Formalität zu erledigen, bei der es jeweils um die Feststellung seines gegenwärtigen Aufenthaltsortes ging. Neben der Hannoveraner Staatsanwaltschaft fahndeten schließlich drei weitere Staatsanwaltschaften aus Niedersachsen nach dem Mann. Anlass dieser Fahndungseinträge sind laufende Ermittlungen im Zusammenhang mit Betrug, Kennzeichenmissbrauch, Diebstahl und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Diese Meldung wurde am 07.11.2024, 09:10 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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