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Blaulichtreport für Bingen, 06.11.2024: 2 x über die rote Ampel, ohne Führerschein, ohne Zulassung, mit gestohlenem Kennzeichen

Polizeimeldung: Verkehrskontrolle Bild: Adobe Stock / Gerhard Seybert

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2 x über die rote Ampel, ohne Führerschein, ohne Zulassung, mit gestohlenem Kennzeichen

Bingen (ots) -

Am 06.11.2024 gegen 20:10 Uhr wurde eine Streife der Polizei in Bingen in der Koblenzer Straße auf den Fahrer eines Motorrads aufmerksam. Die Streife entschied sich das Motorrad einer Verkehrskontrolle zu unterziehen und folgte diesem bis zum Erreichen einer geeigneten Kontrollörtlichkeit. Bei der Nachfahrt konnte die Streife beobachten, dass der Fahrer zweimal über eine rot zeigende Lichtzeichenanlage hinwegfuhr, ohne dabei vor der drohenden Kontrolle flüchten zu wollen. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle auf der B9 im Ortsausgang Bingerbrück stellte sich heraus, dass der 61-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Führen von Motorrädern ist. Außerdem ergab sich bei einer Abfrage in den polizeilichen EDV-Systemen, dass das auf dem Motorrad angebrachte Kennzeichen nie für das kontrollierte Motorrad ausgegeben war und im April diesen Jahres als gestohlen gemeldet wurde. Das Motorrad selbst hatte keine Zulassung und war entsprechend daher auch nicht versichert.Die Weiterfahrt wurde untersagt, das Kennzeichen sichergestellt. Der Fahrer wird sich nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie auch Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten müssen. Die beiden Rotlichtverstöße dürften in diesem Fall das geringere Übel sein.

Diese Meldung wurde am 06.11.2024, 21:14 Uhr durch die Polizeiinspektion Bingen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mainz-Bingen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Lesen Sie hier auch mit welchen neuen Bußgeldern Raser und Verkehrssünder 2021 rechnen müssen. Außerdem erfahren Sie von uns interessante Details zur Diskussion um ein Tempolimit für weniger Unfalltote in Deutschland.
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