Blaulichtreport für Stuttgart-Stadtgebiet, 04.11.2024: Einbrecher unterwegs - Zeugen gesucht
Erstellt von Team Datenjournalismus
04.11.2024 12.12
Einbrecher unterwegs - Zeugen gesucht
Stuttgart-Stadtgebiet (ots) -
Unbekannte sind am vergangenen Wochenende (01.11.2024 - 03.11.2024) in Wohnungen und Häuser am Makrelenweg, in der Straße Am Eichenhain, in der Straße Am Steinenberg, am Alosenweg, an der Weserstraße und an der Herrenberger Straße eingebrochen.Die Täter hebelten Fenster und Türen auf, um in die Gebäude zu gelangen. Sie stahlen Schmuck, Bargeld oder andere Wertgegenstände von bislang unbekanntem Wert.Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.Bei Fragen rund um das Thema Einbruchschutz wenden Sie sich bitte unter +4971189901234 an die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle.Darüber hinaus können Sie sich so vor Einbrechern schützen:
- Wenn Sie Ihr Haus verlassen - auch nur für kurze Zeit - schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.
- Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
- Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck.
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
- Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück.
- Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei, auch über den Notruf 110.
- Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.
Mehr Tipps zur Einbruchsicherung Ihres Zuhauses erhalten Sie auch unter www.k-einbruch.de, der Website unserer Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH.
Diese Meldung wurde am 04.11.2024, 11:41 Uhr durch das Polizeipräsidium Stuttgart übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Esslingen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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