Blaulichtreport für Ebersbach, 04.11.2024: E-Scooter entwendet
Erstellt von Team Datenjournalismus
04.11.2024 12.03
E-Scooter entwendet
Ebersbach (ots) -
Am Samstag den 02.11.2024 entwendete ein unbekannter Täter am Bahnhof Ebersbach einen E-Scooter.
Nach bisherigem Kenntnisstand nutzte der Geschädigte gegen 23:40 Uhr eine Regionalbahn von Stuttgart in Richtung Ulm. Hierbei saß der Geschädigte in einer Sitzgruppe. Seinen E-Scooter ließ der 27-Jährige im Türbereich des Zuges stehen.
Als sich beim Halt des Zuges am Bahnhof Ebersbach die Türen öffneten, soll der unbekannte Tatverdächtige den E-Scooter des Geschädigten an sich genommen haben und anschließend geflüchtet sein.Der 27-Jährige bekam den Diebstahl seines Rollers selbst nicht mit. Erst als er durch das Zugpersonal darauf aufmerksam gemacht wurde, versuchte er dem Dieb zu folgen. Da sich in diesem Moment die Türen des Zuges bereits geschlossen hatten, blieb dem 27-Jährigen nichts weiter übrig, als den Diebstahl beim Bundespolizeirevier Ulm zu melden.
Nun ermittelt die Bundespolizei in dieser Sache. Zeugen werden gebeten sich mit der Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Tel.: 0711 87035-0) in Verbindung zu setzen.
Diese Meldung wurde am 04.11.2024, 11:26 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Stuttgart übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Esslingen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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