Polizeimeldungen für Wiesbaden, 01.11.2024: Cybercrime: Festnahmen in Hessen und Rheinland-Pfalz / Erneuter Schlag gegen Underground Economy im Internet
Erstellt von Team Datenjournalismus
01.11.2024 08.41
Cybercrime: Festnahmen in Hessen und Rheinland-Pfalz / Erneuter Schlag gegen Underground Economy im Internet
Wiesbaden (ots) -
PRESSEMITTEILUNG
der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT-, des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) und des Bundeskriminalamtes (BKA)
In einer international koordinierten Operation der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und dem Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts verschiedener Cybercrime-Straftaten sind am gestrigen Tag (31.10.) durch Beamte des HLKA zwei Haftbefehle vollstreckt und umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden.
Den beiden Beschuldigten im Alter von 19 und 28 Jahren aus Darmstadt und dem Rhein-Lahn-Kreis wird vorgeworfen, verschiedene kriminelle Infrastrukturen im Internet bereitgestellt und administriert zu haben, die u.a. zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie zur Computersabotage mittels sogenannter DDoS-Angriffe genutzt wurden.
Gegen die Beschuldigten besteht u.a. der Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 des Strafgesetzbuchs.
Die beiden Beschuldigten sind bereits dem Haftrichter vorgeführt worden, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Konkret wird den beiden Beschuldigten in dem Ermittlungsabschnitt des HLKA zur Last gelegt, als Administratoren der Online-Plattform "Flight RCS" u.a. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge angeboten und verkauft zu haben. Bei "Flight RCS" handelte es sich um einen über das freie Internet (Clearweb) zugänglichen Marktplatz für Designerdrogen und Liquids, die aus synthetischen Cannabinoiden bestehen. Diese werden mit Hilfe von Vape Pens oder mit Mischungen aus Kräutern konsumiert, haben insbesondere bei Kindern und Jugendlichen an Beliebtheit gewonnen und führen häufig zu Intoxikationen und medizinischen Notfällen.
Zudem wird den beiden Beschuldigten in dem Ermittlungsabschnitt des BKA vorgeworfen, am Betrieb der Online-Plattform "Dstat.CC" beteiligt gewesen zu sein. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Szeneplattform, die mit einer umfassenden Auflistung und Bewertung von Stresser-Diensten das einfache und schnelle Durchführen von DDoS-Angriffen ermöglichte, um Webseiten oder andere webbasierte Dienste anzugreifen und deren Verfügbarkeit einzuschränken oder diese komplett reaktionsunfähig zu machen. Mit der Plattform wurden solche DDoS-Angriffe einem breiten Nutzerkreis, auch ohne eigene tiefergehende technische Fähigkeiten, zugänglich gemacht. Die Nutzung von Stresser-Diensten zur Durchführung von DDoS-Angriffen wurde im Rahmen polizeilicher Ermittlungen zuletzt immer häufiger bekannt und auch von hacktivistischen Gruppierungen wie zum Beispiel "Killnet" genutzt. Die aktuellen Maßnahmen sind Teil der internationalen Operation PowerOff, in der eine Vielzahl internationaler Strafverfolgungsbehörden gegen solche "DDos-as-a-Service"-Dienste vorgehen.
Insgesamt wurden bei dieser konzertierten Aktion des HLKA gemeinsam mit dem BKA und der Polizei Nordrhein-Westfalen sieben Objekte durchsucht. Diese befanden sich in Frankfurt am Main, Darmstadt, dem Rhein-Lahn-Kreis und dem Rheinisch-Bergischen-Kreis. Im Wege der internationalen Kooperation erfolgten Sicherstellungen und Unterstützungen in Frankreich, Griechenland, Island und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Im Zuge dieser Maßnahmen wurden auch die IT-Infrastrukturen der kriminellen Plattformen sichergestellt. Die sichergestellten Daten sind Grundlage für weitere Ermittlungen gegen kriminelle Verkäufer und Nutzer der Plattformen. Die Maßnahmen sind ein weiterer Schlag gegen Akteure der Underground Economy und demonstrieren die Wirksamkeit der internationalen Strafverfolgung im digitalen Raum. Auf den beiden Webseiten wurden Sicherstellungsbanner veröffentlicht.
Der Leiter der ZIT, Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, sagt zu demErmittlungserfolg:"Der erneute Schlag gegen die Underground Economy im Internet zeigt, dass nicht nur im Darknet sondern auch im sogenannten Clearnet kriminelle Handelsplattformen existieren, auf denen verbotene Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Der Schlag zeigt aber auch, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, die IT-Infrastruktur dieser Plattformen zu zerschlagen und die mutmaßlichdahinterstehenden Personen zu identifizieren und festzunehmen."
Der Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes, Andreas Röhrig, sagt: "Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Festgenommenen wiegen schwer. Ich freue mich daher sehr über diesen Ermittlungserfolg und den Einsatzverlauf. Das Ergebnis der Operation macht einmal mehr deutlich, dass im Internet keine Anonymität für Straftäter existiert.Vielmehr gelingt es Sicherheitsbehörden auch in hochkomplexen und länderübergreifenden Ermittlungsverfahren wie diesem, Tatverdächtige zu identifizieren."
Die Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes, Martina Link, betont: "Dieser Erfolg zeigt erneut, dass wir gemeinsam erfolgreich gegen solche Cyberkriminelle vorgehen können, indem wir Tatverdächtige und ihre Infrastruktur identifizieren und durch die Sicherstellung neue Ermittlungsansätze generieren. Auch im Cyberraum gilt: Die Sicherheitsbehörden sind handlungsfähig!"
Diese Meldung wurde am 01.11.2024, 08:01 Uhr durch den Hessisches Landeskriminalamt übermittelt.
Lesen Sie auch:
Wetter Wiesbaden heute und morgen: So wird das Wetter in den nächsten 7 Tagen
Biowetter Wiesbaden heute: Wie das aktuelle Wetter Ihre Gesundheit beeinflusst
Blitzer in Wiesbaden aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 31.10.2024 Raser ins Visier
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Wiesbaden verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Kriminalstatistik zu Rauschgiftdelikten im Kreis Frankfurt am Main
Im Kreis Frankfurt am Main wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) vom Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2022 insgesamt 6833 Rauschgiftdelikte erfasst. In 1% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Die Aufklärungsquote lag bei 84%. Unter den insgesamt 4632 Tatverdächtigen befanden sich 4250 Männer und 382 Frauen. 52% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 842 |
21 bis 25 | 843 |
25 bis 30 | 910 |
30 bis 40 | 1105 |
40 bis 50 | 619 |
50 bis 60 | 246 |
über 60 | 67 |
2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik im Kreis Frankfurt am Main insgesamt 6940 Rauschgiftdelikte, die Aufklärungsrate lag bei 85%.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Frankfurt am Main
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Frankfurt am Main 1662 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 9% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 39%. Unter den insgesamt 457 Tatverdächtigen befanden sich 360 Männer und 97 Frauen. 47% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 87 |
21 bis 25 | 50 |
25 bis 30 | 73 |
30 bis 40 | 113 |
40 bis 50 | 76 |
50 bis 60 | 41 |
über 60 | 17 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1104 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Frankfurt am Main bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 49%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.