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Polizeimeldungen für Fulda, 31.10.2024: Einbruch in Gartenhütte

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Einbruch in Gartenhütte

Fulda (ots) -

Einbruch in Gartenhütte

Hofbieber. Zwischen Dienstag (29.10.), gegen 21 Uhr, und Mittwoch (30.10.), gegen 6 Uhr, begaben sich unbekannte Täter unbefugt auf ein Grundstück im Wiesenweg. Sie öffneten die Tür einer Gartenhütte und stahlen aus dieser ein orangefarbenes Rennrad der Marke Airstream im Wert von rund 2.500 Euro, ein rot-schwarzes Pedelec der Marke Mondraker im Wert von rund 7.500 Euro sowie zwei dazugehörige Ladegeräte. Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.

Kim Leubecher

Kontakt:

Polizeipräsidium OsthessenPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitSeveringstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:Telefon: 0661 / 105-0

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Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 31.10.2024, 13:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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