Polizei News für Holzminden, 28.10.2024: Diebstahl in Lebensmittelgeschäft - Tatverdächtiger gefasst
Erstellt von Team Datenjournalismus
28.10.2024 15.20
Diebstahl in Lebensmittelgeschäft - Tatverdächtiger gefasst
Holzminden (ots) -
Am Samstag, 26.10.2024, gegen 17:52 Uhr, wurde der Polizei Holzminden ein Diebstahl in einem Lebensmittelgeschäft in der Allersheimer Straße gemeldet. Nach Angaben einer Zeugin soll ein männlicher Täter mehrere Flaschen Alkohol entwendet haben. Eine Personenbeschreibung wurde ebenfalls mitgeteilt.
Die eingesetzte Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Holzminden machte sich umgehend auf den Weg zur Tatörtlichkeit. Bereits auf der Anfahrt konnte eine Person im Nahbereich angetroffen werden, die mit der Beschreibung der Zeugin übereinstimmte. Bei der Aufforderung stehen zu bleiben räumte dieser ein, soeben Alkohol entwendet zu haben. Die Flaschen konnten sichergestellt und die Personalien des Mannes festgestellt werden. Die Polizei leitet ein Strafverfahren gegen den 42-jährige Mann aus Holzminden wegen des Ladendiebstahls ein. Er konnte nach der Sachverhaltsklärung zunächst nach Hause gehen.Im Anschluss wurde das Lebensmittelgeschäft aufgesucht und das Diebesgut konnte in der Filiale wieder ausgehändigt werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Diese Meldung wurde am 28.10.2024, 14:44 Uhr durch die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Holzminden
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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