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Blaulichtreport für Ingelheim, 27.10.2024: Aufklärung eines Diebstahls durch aufmerksamen Zeugen ermöglicht

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Aufklärung eines Diebstahls durch aufmerksamen Zeugen ermöglicht

Ingelheim (ots) -

Am 26.10.2024 kam es gegen 14:50 Uhr zu einem Diebstahl in der Goldschmiede Zwehn in der Binger Straße in Ingelheim am Rhein. Hierbei erbeutete der männliche Täter mehrere Dummy-Ringe im Wert von ca. 400,00 Euro. Danach flüchtete der Täter in Richtung der Ingelheimer Innenstadt und konnte durch einen Zeugen dabei beobachtet werden, wie er in den Zug nach Mainz einstieg. In Mainz angekommen konnte der Täter, durch die zwischenzeitlich informierte Bundespolizei, festgestellt und kontrolliert werden. Bei einer anschließenden Durchsuchung konnte das Diebesgut aufgefunden und sichergestellt werden.Gegen den Täter wurde eine Anzeige wegen Diebstahl gefertigt.

Ein ausdrücklicher Dank geht an den aufmerksamen Zeugen, denn nur durch diesen konnte der Täter schlussendlich in Mainz festgestellt und das Diebesgut sichergestellt werden.

An dieser Stelle nochmals ein Hinweis der Polizei. Wenn Sie Zeuge einer Straftat sind, begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr, sondern informieren Sie die Polizei.

Diese Meldung wurde am 27.10.2024, 07:16 Uhr durch die Polizeiinspektion Ingelheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mainz-Bingen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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