Polizeimeldungen für PHR Bergen, 26.10.2024: Diebstahl eines drei rädrigen Kraftrades bei Sehlen (LK Vorpommern-Rügen)
Erstellt von Team Datenjournalismus
26.10.2024 16.59
Diebstahl eines drei rädrigen Kraftrades bei Sehlen (LK Vorpommern-Rügen)
PHR Bergen (ots) -
Am 26.10.2024, zwischen 8:20 Uhr und 11:00 Uhr, parkte der Besitzer eines schwarzen dreirädrigen Kraftrades Can-Am Bombardier sein Fahrzeug auf dem Radweg zwischen Tilzow und Sehlen. Bei seiner Rückkehr befand sich das Fahrzeug nicht mehr am Abstellort. Auch eineSuche in der Umgebung verlief erfolglos. Das entwendete Fahrzeug hat das amtliche Kennzeichen RÜG-MT 7.Auffällig ist ein blauer Behindertenaufkleber am hinteren Kotflügel. Des Weiteren war im hinteren Fahrzeugbereich ein schwarzer Motorradhelm angeschlossen. Der Wert des entwendeten Kraftrades wird auf ca. 7.000 Euro geschätzt.Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder Angaben zum Verbleib desFahrzeugs machen können, werden gebeten, sich an das Polizeihauptrevier Bergen unter der Telefonnummer 03838/8100, die Internetwache der Landespolizei M-V unter www.polizei.mvnet.de oder aber jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
Holger BahlsErster PolizeihauptkommissarPolizeipräsidium NeubrandenburgDezernat 1, EinsatzleitstellePolizeiführer vom Dienst Tel.: 0395/5582-2223Fax: 0395/5582-2026E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv
Diese Meldung wurde am 26.10.2024, 16:21 Uhr durch das Polizeipräsidium Neubrandenburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Vorpommern-Rügen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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