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Polizeimeldungen für Bad Nenndorf, 25.10.2024: Verdächtige Person auf Grundstücken - Polizei sucht Zeugen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Verdächtige Person auf Grundstücken - Polizei sucht Zeugen

Bad Nenndorf (ots) -

(He.)In der vergangenen Woche, in der Zeit vom 21.10.24; 18:00 Uhr bis 22.10.24; 03:30 Uhr hat sich eine unbekannte männliche Person, ca. 30 Jahre alt, Zutritt zu diversen Grundstücken im Bereich Haste- Scheller verschafft. Die Person schaute in verschiedene PKW, Carports und Garagen. Wer in dem genannten Zeitraum eine männliche Person, die sich merkwürdig verhielt oder sich nicht berechtigt auf dem Grundstück aufhielt gesehen hat, möge sich bitte bei der Polizei in Bad Nenndorf unter 05723/74920 melden. Bisher ist der Polizei bekannt, dass die Person ein verschlossenen PKW geöffnet hat, jedoch nichts entwendet wurde.Die Polizei weißt auch in diesem Jahr wieder daraufhin, dass mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit auch die Zeit der Einbrüche gekommen ist. Ihre Polizei bietet Ihnen Beratung zum Einbruchschutz an, wenden sie sich bitte an ihre Polizeidienststelle und vereinbaren dort einen Termin zur Einbruchschutzberatung. Seien Sie aufmerksam und wachsam.

Diese Meldung wurde am 25.10.2024, 15:33 Uhr durch die Polizeiinspektion Nienburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schaumburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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