Polizeimeldungen für Homberg, 25.10.2024: Frielendorf - Einbruch in Vereinsheim
Erstellt von Team Datenjournalismus
25.10.2024 12.09
Frielendorf - Einbruch in Vereinsheim
Homberg (ots) -
Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 25.10.2024:
Frielendorf
Einbruch in Vereinsheim
Tatzeit: Dienstag, 22.10.2024, 22:00 Uhr bis Mittwoch, 23.10.2024, 12:10 Uhr
Unbekannte sind in ein Vereinsgebäude an der Straße "Am Leydesberg" in Frielendorf-Obergrenzebach eingebrochen.
Die unbekannten Täter versuchten zunächst die Eingangstür der Vereinsheims aufzuhebeln. Als dies nicht gelang, verschafften sich die Täter über ein angrenzendes Fenster Zugang zum Objekt. Im Innenbereich entnahmen die unbekannten Täter Bargeld im niedrigen dreistelligen Bereich aus einer Wechselgeldkassette des Sportvereins. Weiterhin wurden zwei im Innenbereich befindliche Dartautomaten durch die unbekannten Täter aufgehebelt und das darin befindliche Bargeld in ebenfalls niedriger dreistelliger Höhe gestohlen.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens wird derzeit auf 500,- EUR geschätzt.
Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Polizeistation Schwalmstadt.
Hinweise werden unter der Telefonnummer 06691/943-0 entgegengenommen.
Jens Breitenbach, PHK - Pressesprecher -
Diese Meldung wurde am 25.10.2024, 11:36 Uhr durch die Polizei Homberg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwalm-Eder-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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