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Polizei News für Neumünster, 23.10.2024: 241023-3-pdnms Zeugen und Hinweisgeber nach versuchten Einbruch in Neumünster gesucht

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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241023-3-pdnms Zeugen und Hinweisgeber nach versuchten Einbruch in Neumünster gesucht

Neumünster (ots) -

Zwischen dem 20.10.2024, 22.00 Uhr und dem 21.10.2024, 01.00 Uhr kam es zu einem versuchten Einbruch in der Goethestraße beim Geschäft Edeka in Neumünster, gestohlen wurde nichts.

Der oder die Täter versuchten zunächst über das Dach in das Geschäft Edeka einzusteigen. Nachdem dieses misslang, begaben sich der oder die Täter zu einer Fensterscheibe des Vorraums vom Geschäft Edeka und schlugen diese ein.

Der oder die Täter gelangten jedoch nicht ins Geschäftsinnere und flüchtenden anschließend ohne Stehlgut.

Die Polizei in Neumünster sucht jetzt nach Zeugen oder auch Hinweisgebern. Wer konnte im Tatzeitraum im Bereich Edeka Goethestraße verdächtige Beobachtungen machen, wem sind Fahrzeuge in Tatortnähe aufgefallen?

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neumünster unter der Rufnummer 04321-9450.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

Diese Meldung wurde am 23.10.2024, 10:53 Uhr durch die Polizeidirektion Neumünster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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