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für Karlsruhe, 22.10.2024: Korrektur - Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

Aktuelle Polizeimeldung: Raub Bild: Adobe Stock / howtogo

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Korrektur - Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

Karlsruhe (ots) -

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. Oktober 2024) auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2024

den deutschen Staatsangehörigen Thomas J.

in Berlin durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Sachsen festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129 Abs. 1 Satz 2 StGB). Zudem werden ihm gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) zur Last gelegt.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Thomas J. förderte zwischen Sommer 2018 bis einschließlich 2020 die Aktivitäten einer linksextremistischen Vereinigung, die spätestens Anfang des Jahres 2018 in und um Leipzig gegründet worden war. Zu deren Mitgliedern gehörten unter anderem die gesondert verfolgten Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. Ausschlaggebend für die Vereinigung war eine von allen Mitgliedern geteilte militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, insbesondere des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Vor diesem Hintergrund führte die auch überregional vernetzte Vereinigung zwischen Oktober 2018 und Februar 2020 mindestens sechs gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der "rechten Szene" angehörten. Die Aktionen wurden für gewöhnlich intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.

Thomas J. stellte sich der Vereinigung als Kampftrainer zur Verfügung und veranstaltete in dieser Funktion mindestens ein Kampfsporttraining für Gruppenmitglieder und gleichgesinnte militant eingestellte Linksextremisten. Am 19. Oktober 2019 verübte der Beschuldigte zusammen mit Lina E. und weiteren Mitgliedern der Vereinigung einen Anschlag auf den Inhaber und die Besucher einer Gaststätte in Eisenach. Die Gaststätte wurde als Ziel ausgewählt, da es sich hierbei um einen mutmaßlichen Treffpunkt der "rechten Szene" handelte. Ein Teil der Gruppe - darunter Thomas J. - drang in die Räumlichkeiten ein, zerstörte dort Inventar und griff die Geschädigten unter anderem mit Schlagstöcken, Reizstoffsprühgeräten und Faustschlägen an. Für einen weiteren geplanten Überfall war Thomas J. als Teil des Angriffskommandos vorgesehen und begleitete Vereinigungsmitglieder auf der Suche nach geeigneten Tatopfern.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai 2021 vor dem Oberlandesgericht Dresden Anklage gegen Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021). Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. Mai 2023 ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte wird heute (22. Oktober 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Diese Meldung wurde am 22.10.2024, 16:34 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Karlsruhe

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Karlsruhe im Jahr 2022 insgesamt 429 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 12% davon blieben versuchte Straftaten. In 2 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 3 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 84%. Von insgesamt 466 Tatverdächtigen konnten 413 Männer und 53 Frauen identifiziert werden. 41% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21163
21 bis 2562
25 bis 3055
30 bis 4068
40 bis 5059
50 bis 6030
über 6029

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 419 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Karlsruhe, die Aufklärungsquote lag bei 91%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

Kriminalstatistik zu Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen im Kreis Karlsruhe

2022 wurden durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Karlsruhe 6 Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen verzeichnet. Die Aufklärungsquote lag hier bei 83,333%. In 50% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Unter den insgesamt 5 Tatverdächtigen befanden sich 5 Männer und 0 Frauen. 100% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 210
21 bis 250
25 bis 300
30 bis 402
40 bis 502
50 bis 600
über 601

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 3 erfasste Fälle von Raubüberfällen im Kreis Karlsruhe bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 67%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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