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Aktuelles zum Bahnverkehr im VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 36 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

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Im VRR kommt es am 22.10.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 36. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 36 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.10.202412.00 Uhr
Ende:22.10.2024,11.59 Uhr
Letzte Aktualisierung:22.10.202402.36 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 36 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RB 36 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Kompletter Ausfall aller Fahrten von 13:31 Uhr bis Betriebsschluss. Ein Ersatzverkehr (SEV) mit zwei Bussen der Firma Faltraco und ein Bus der Firma Jütte ist eingerichtet."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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