Blaulichtreport für Niederkassel, 22.10.2024: Einbruch ins Tennisheim - Täter stehlen Defibrillator
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.10.2024 10.38
Einbruch ins Tennisheim - Täter stehlen Defibrillator
Niederkassel (ots) -
In der Nacht von Sonntag, dem 20. Oktober, auf Montag, den 21. Oktober, brachen Unbekannte in das Tennisheim an der Markusstraße in Niederkassel-Ranzel ein.
Dabei entwendeten sie neben der Kasse mit Bargeld auch diverses Computerzubehör und einen Defibrillator, der im Flur des Tennisheims an der Wand befestigt war.
Am Montagnachmittag, gegen 15.00 Uhr, entdeckten die Mitglieder des Tennisclubs den Einbruch. Die Täter hatten an mehreren Türen und Fenstern erfolglos versucht, diese zu öffnen. Letztendlich gelang es ihnen, auf der Rückseite des Vereinsheims eine Tür gewaltsam zu öffnen und einzudringen.
Der Wert der gestohlenen Gegenstände beträgt über 2.000 Euro.Wer hat Hinweise zu dem Einbruch? Bitte wenden Sie sich an die Polizei unter der Nummer 02241 541-3221. (Bi)
Diese Meldung wurde am 22.10.2024, 09:58 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis übermittelt.
Auch interessant zur Region:
Blitzer in Meckenheim aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 22.10.2024 geblitzt
Mobile Blitzer in Lohmar aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 22.10.2024 geblitzt
Biowetter Troisdorf heute: Belastung durch Pollen und Wetterwechsel aktuell am 22.10.2024
Blitzer in Siegburg aktuell am Montag: Wo am 21.10.2024 Radarkontrollen stattfinden
Corona-Zahlen im Rhein-Sieg-Kreis aktuell: Die Coronavirus-Daten im Überblick
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Niederkassel verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Sieg-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Rhein-Sieg-Kreis
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Rhein-Sieg-Kreis 1124 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 9% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 18%. Unter den insgesamt 218 Tatverdächtigen befanden sich 134 Männer und 84 Frauen. 27% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 22 |
21 bis 25 | 17 |
25 bis 30 | 30 |
30 bis 40 | 63 |
40 bis 50 | 38 |
50 bis 60 | 28 |
über 60 | 20 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1151 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Rhein-Sieg-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 18%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.