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Blaulichtreport für Stuttgart, 22.10.2024: Grenzüberschreitende Prüfaktion der Europäischen Union - Zoll überprüft bundesweit die Einhaltung der Mindestlöhne

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / jgfoto

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Grenzüberschreitende Prüfaktion der Europäischen Union - Zoll überprüft bundesweit die Einhaltung der Mindestlöhne

Stuttgart (ots) -

Am 17. Oktober 2024 fanden bundesweite Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" statt. Mit insgesamt 82 Zöllnerinnen und Zöllnern führte auch das Hauptzollamt Stuttgart in seinem gesamten Bezirk verdachtsunabhängige Prüfungen durch.

Bei dem Einsatz handelt es sich um die bislang größte grenzüberschreitende Prüfaktion in der Europäischen Union, an welcher sich insgesamt 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligten. Koordiniert wurde die Schwerpunktprüfung von der Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA) mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion.Auch die Prüfmaßnahmen des Hauptzollamts Stuttgart wurden durch eine litauische Delegation der ELA begleitet. Die Kollegen der "Lithuanian State Labour Inspectorate" ("Staatliche Arbeitsinspektion Litauens") erhielten dabei Einblicke in die Arbeitsweise der deutschen FKS-Beamten und konnten durch ihr länderspezifisches Wissen die Prüfmaßnahmen unterstützen.

Insgesamt wurden in Stuttgart durch die Zöllnerinnen und Zöllner 175 Beschäftigte unterschiedlicher Branchen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, wobei sich Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung des Mindestlohns ergaben. An die erfolgten Prüfungen schließen sich weitere Auswertungen und Nachermittlungen an.

Zusatzinformationen:

Seit fast zehn Jahren (Einführung zum 1. Januar 2015) gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Bei der Einführung betrug dieser noch 8,50 Euro brutto je Stunde. Mittlerweile beträgt der gesetzliche Mindestlohn durch die sukzessiven Erhöhungen 12,41 Euro brutto je Stunde.Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto je Stunde angehoben.

Daneben gelten in bestimmten Branchen spezielle Branchenmindestlöhne. Die aktuellen Branchenmindestlöhne sind auf zoll.de dargestellt:https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/uebersicht_branchen_mindestloehne.html?nn=304814

Diese Meldung wurde am 22.10.2024, 09:22 Uhr durch das Hauptzollamt Stuttgart übermittelt.

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