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Polizeiticker für Pomellen/ Pasewalk, 22.10.2024: Wieder Haftbefehle vollstreckt

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Wieder Haftbefehle vollstreckt

Pomellen/ Pasewalk (ots) -

Eine 27- jährige Ukrainerin wurde gestern Nachmittag auf der BAB 11 in Pomellen als Mitreisende in einem FlixBus festgestellt und kontrolliert. Sie wies sich mit ihrem gültigen ukrainischen biometrischen Reisepass aus, in welchem ein gültiger deutscher Aufenthaltstitel enthalten war. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eines Fahndungsnotierung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahl. Die Frau hatte eine Geldstrafe in Höhe von 960,00 Euro sowie 155,00 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Bei Nichtzahlung waren 48 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Da die Frau nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.

Mehr Glück hatte ein 34- jähriger polnischer Staatsangehöriger. Er wurde fast zeitgleich an gleicher Stelle angehalten und kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg suchte ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro sowie 82,50 Euro Verfahrenskosten. Damit konnte er 20 Tage Ersatzhaft abwenden.

Diese Meldung wurde am 22.10.2024, 08:49 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Pasewalk übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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