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Polizeimeldungen für Schwerte, 22.10.2024: Schwerte - Unbekannte verschaffen sich Zutritt in Wohnung von Seniorin in Westhofen

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Schwerte - Unbekannte verschaffen sich Zutritt in Wohnung von Seniorin in Westhofen

Schwerte (ots) -

Am Montag (21.10.2024) verschafften sich zwei bislang unbekannte Täterinnen Zutritt zu der Wohnung einer 90-jährigen Schwerterin in der Tannenstraße.

Unter dem Vorwand, ein Glas Wasser trinken zu wollen, klingelten sie gegen 12.30 Uhr an der Tür der Seniorin und drangen so in die Wohnung ein.

Dort entwendeten sie Schmuck.

Die unbekannten Frauen können aufgrund von Zeugenaussagen folgendermaßen beschrieben werden:

Person 1:

  • Weiblich
  • 60-65 Jahre alt
  • 1,50-1,55 m groß
  • Leicht korpulent
  • Brille
  • Leichter Akzent
  • Süd-/osteuropäisches Erscheinungsbild
  • Braun/blonde Haare

Person 2:

  • Weiblich
  • 25-30 Jahre alt
  • 1,50-1,55m groß
  • Leicht korpulent
  • Süd-/osteuropäisches Erscheinungsbild
  • Braun/blonde Haare

Weitere Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Schwerte unter 02304 921 3320 oder unter 02303 921 0 zu melden. Oder auch per Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de

Redaktionelle
Diese Meldung wurde am 22.10.2024, 08:53 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Unna übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Unna

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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