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Polizeiticker für Stuttgart, 21.10.2024: Personen täuscht Sprung in den Gleisbereich vor, Zeugen gesucht

Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall Bild: Adobe Stock / Stefan Körber

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Personen täuscht Sprung in den Gleisbereich vor, Zeugen gesucht

Stuttgart (ots) -

Am vergangenen Freitag (18.10.2024) musste ein Triebfahrzeugführer der S-Bahnlinie 4 eine Schnellbremsung einleiten, weil ein Mann antäuschte , in die Gleise zu springen. Stuttgart Nord: Ersten Informationen zufolge ereignete sich der Vorfall gegen 11:30 Uhr. Hier soll ein Lokführer der S-Bahnlinie 4 aus Ludwigsburg kommend, mit Einfahrt des Zuges am Haltepunkt Stuttgart Nordbahnhof , eine Person erkannt haben, welche den Anschein erweckte, in den Gleisbereich springen zu wollen. Der Lokführer leitete daraufhin bei einer Geschwindigkeit von ca. 70 -80 Km/h eine Schnellbremsung ein und kam in der Mitte des Bahnsteiges zum Stehen. Verletzt wurde nach derzeitigem Kenntnisstand niemand. Bei einer Nachschau konnte die Person noch am Bahnsteig durch den Lokführer festgestellt werden, ihm gelang es jedoch nicht, den bisher unbekannten Mann bis zum Eintreffen der Bundespolizei festzuhalten. Dem Tatverdächtigen, bei dem es sic h um einen ca. 25 Jahre alten Mann mit dunklem Teint, Sonnenbrille und Bart handeln soll, gelang es unerkannt zu fliehen. Laut Zeugenaussagen war er mit einem schwarzen Kapuzenpullover und einer grünen Jacke bekleidet. Auffällig war hier wohl, dass er sogenannte Over-Ear-Kopfhörer trug. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurden eingeleitet. Zeugen, welche den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich an die Bundespolizei in Stuttgart unter 0711/ 87035-0 zu wenden. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

Diese Meldung wurde am 21.10.2024, 16:15 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Stuttgart übermittelt.

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