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Blaulichtreport für Kerpen, 21.10.2024: 241021-6: Mutmaßliche Ladendiebe vorläufig festgenommen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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241021-6: Mutmaßliche Ladendiebe vorläufig festgenommen

Kerpen (ots) -

Diensthund im Einsatz

Polizisten haben am Freitagabend (18. Oktober) zwei flüchtige Verdächtige (20, 24) in Kerpen vorläufig festgenommen. Sie müssen sich nun in Verfahren wegen des Verdachts des Ladendiebstahls verantworten.

Gegen 19 Uhr rief ein aufmerksamer Zeuge die Polizei. Er habe beobachtet, wie zwei Verdächtige in einem Bekleidungsgeschäft an der Kerpener Straße Gegenstände gestohlen hätten. Alarmierte Polizisten fahndeten umgehend nach den Verdächtigen, stoppten an einem "Park and Ride"-Parkplatz im Bereich der Landesstraße (L) 122 einen Mann (20), auf den die Zeugenbeschreibung passte und nahmen ihn vorläufig fest. Die Beamten brachten ihn zwecks Identitätsfeststellung zu einer Polizeiwache.

Mit Hilfe eines Diensthundes fahndeten weitere Einsatzkräfte nach dem Komplizen. Als der Diensthund an einem Buschwerk anschlug, versuchte ein Mann zu flüchten. Der Diensthundführer drohte den Einsatz des Hundes an. Als der Mann nicht auf die Anweisung des Beamten reagierte, setzte der Polizist seinen Diensthund ein, der den Verdächtigen stoppte. Dabei wurde der nunmehr Beschuldigte verletzt. Nach einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus, brachten Polizisten ihn in ein Polizeigewahrsam. Zudem ermittelten die Beamten, dass der Mann wegen ähnlicher Delikte bereits polizeibekannt ist.

Bei der Durchsuchung der beiden Verdächtigen fanden die Beamten Kleidungsstücke samt Etiketten. Sie fertigten Strafanzeigen wegen des Verdachts des Ladendiebstahls. Die weiteren Ermittlungen der Sachbearbeiter des Kriminalkommissariats 22 dauern an. (sc)

Diese Meldung wurde am 21.10.2024, 15:38 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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