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Blaulichtreport für Ludwigsburg, 19.10.2024: Marbach am Neckar: Räuberischer Diebstahl in einem Einkaufsmarkt

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Marbach am Neckar: Räuberischer Diebstahl in einem Einkaufsmarkt

Ludwigsburg (ots) -

Am Freitag gegen 09:45 Uhr kam es in einem Einkaufsmarkt in der Grabenstraße zu einem räuberischen Diebstahl. Ein bislang unbekannter Täter wurde von einem Mitarbeiter dabei erwischt, wie er mit einer nicht bezahlten Getränkedose den Markt verlassen wollte. Nachdem der Täter darauf angesprochen wurde, sprühte er dem Geschädigten Pfefferspray ins Gesicht und es kam zu einem Gerangel zwischen den beiden. Dem Täter gelang es jedoch den Markt zu verlassen und zu flüchten. Der 30-jährige Geschädigte erlitt bei der Tat Verletzungen im Gesicht und am Handgelenk und musste vom Rettungsdienst versorgt werden. Aufgrund des Pfeffersprays mussten kurzzeitig alle Personen den Markt verlassen. Der Täter war etwa 25-30 Jahre alt und trug eine rote Jacke mit blauen Nähten sowie eine blaue Jeans. Zeugen, die Hinweise geben können oder verdächtige Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Kriminalkommissariat Ludwigsburg unter der Telefonnummer 07141 18-9 oder per E-Mail an hinweise.kripo.ludwigsburg@polizei.bwl.de in Verbindung zu setzen.

Diese Meldung wurde am 19.10.2024, 07:34 Uhr durch das Polizeipräsidium Ludwigsburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Ludwigsburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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