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Blaulichtreport für Erftstadt und Elsdorf, 18.10.2024: 241018-2: Zeugensuche nach zwei Einbrüchen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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241018-2: Zeugensuche nach zwei Einbrüchen

Erftstadt und Elsdorf (ots) -

Kriminalbeamte haben in zwei Fällen die Ermittlungen aufgenommen

Bislang unbekannte Täter sind am Donnerstagabend (17. Oktober) in eine Wohnung in Erftstadt und ein Haus in Elsdorf eingebrochen.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen in beiden Fällen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

In Erftstadt-Lechenich habe eine Geschädigte ihre Wohnung an der Erper Straße gegen 12.45 Uhr verlassen. Als sie gegen 16.30 Uhr zurückgekehrt sei, habe sie den Einbruch bemerkt. Unbekannte sollen diverse Räume durchsucht haben. Hinzugerufene Polizisten stellten Hebelmarken an der Wohnungstür fest.

Gegen 20.20 Uhr alarmierte ein weiterer Geschädigter in Elsdorf-Angelsdorf die Polizei wegen eines Einbruchs. Nach ersten Ermittlungen sollen unbekannte Täter eine Terrassentür am Haus an der Forststraße aufgehebelt und Bargeld sowie Schmuck entwendet haben.

In beiden Fällen sicherten Polizisten Spuren am Tatort und fertigten jeweils eine Strafanzeige. (jus)

Diese Meldung wurde am 18.10.2024, 10:33 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Erft-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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