Aktuelles zum Bahnverkehr in Mönchengladbach: Einschränkungen auf der Linie RB 27 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls
Erstellt von Tilman Weigel
17.10.2024 18.00
Personalmangel sorgt im VRR immer wieder für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RB 27 bei Mönchengladbach. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Mönchengladbach im Überblick
In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 27 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 17.10.2024 | 01.30 Uhr |
Ende: | 17.10.2024, | 07.30 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 17.10.2024 | 11.24 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RB 27 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RB 27 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Koblenz Hbf (13:40) - Mönchengladbach Hbf (16:19) Mönchengladbach Hbf (16:41) - Koblenz Hbf (19:19) Bitte nutzen Sie einen der Folgezüge, um Ihr Ziel zu erreichen."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de