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Polizei News für Fulda, 17.10.2024: Festnahme nach Einbruch - Kennzeichendiebstahl

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Festnahme nach Einbruch - Kennzeichendiebstahl

Fulda (ots) -

Festnahme nach Einbruch

Fulda. Eine aufmerksame Zeugin informierte am Mittwochmorgen (16.10.), gegen 9 Uhr, die Polizei, als sie auf zwei Personen aufmerksam wurde, die sich unberechtigt über ein Kellerfenster Zutritt zu einem Restaurant in der Bahnhofstraße verschafft haben sollen. Kurze Zeit später konnten beide Tatverdächtigen im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen durch eine Streife der Stadtpolizei in der Nähe der Christuskirche angetroffen und mögliches Diebesgut im Wert von rund 90 Euro sichergestellt werden. Beide Männer, bei denen es sich um einen 50-Jährigen und 38-Jährigen handelt, wurden vorläufig durch eine Streife der Polizeistation Fulda festgenommen. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen und müssen sich nun wegen des Verdachts des besonders schweren Fall des Diebstahls verantworten. Gegen den 38-Jährigen wurde zudem eine Anzeige wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.

Kennzeichendiebstahl

Ehrenberg. Von einem Ford Ranger und einem Ford Fokus entwendeten Unbekannte zwischen Samstagabend (12.10.) und Mittwoch (16.10.) jeweils ein amtliches Kennzeichen "FD-AH 300" sowie "FD-MH 121". Beide Fahrzeuge waren in diesem Zeitraum auf einem Autohof in der Eisenacher Straße in Seiferts geparkt.Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.

Julissa Sauermann

Kontakt:

Polizeipräsidium OsthessenPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitSeveringstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:Telefon: 0661 / 105-0

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Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 17.10.2024, 14:14 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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