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Polizeimeldungen für Neukirchen-Vluyn/ Kamp-Lintfort, 17.10.2024: Neukirchen-Vluyn/ Kamp-Lintfort - Unbekannte stehlen Werkzeuge aus Firmenwagen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Neukirchen-Vluyn/ Kamp-Lintfort - Unbekannte stehlen Werkzeuge aus Firmenwagen

Neukirchen-Vluyn/ Kamp-Lintfort (ots) -

In der Nacht von Dienstag, 15.10.2024, auf Mittwoch, 16.10.2024, kam es zu einem Diebstahl aus einem Firmenwagen Ford Transit, der an der Niederrheinallee 183 (Zechenpark) geparkt war.

Unbekannte Täter schlugen mit einem bislang unbekannten Gegenstand die hintere rechte Seitenscheibe des Transporters ein und entwendeten nach ersten Erkenntnissen einen Winkelschleifer sowie eine Schlagbohrmaschine der Marke Hilti.

Nach der Tat flüchteten der oder die Täter in unbekannte Richtung. Der 35-jährige Firmenmitarbeiter, der das Fahrzeug nutzte, stellte den Diebstahl am Mittwoch um 05.30 Uhr fest, als er zu seiner Arbeitsstelle fahren wollte und erstattete Anzeige bei der Polizei in Moers.

Ebenfalls in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch schlugen unbekannte Täter auf der Moerser Straße, in Höhe der Hausnummer 156 (ggü. Zufahrt UNSECO Schule), in Kamp-Lintfort zu.

Hier war ebenfalls ein am Straßenrad geparkter Firmenwagen Renault Trafic das Ziel der Täter. Hier stachen die Täter das Schloss der Hecktüren auf und entwendeten Werkzeuge in bislang unbekannter Stückzahl.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet in diesem Zusammenhang Zeugen und Hinweisgeber, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Referenz Neukirchen-Vluyn 241016-0705 /Telefon 02841-171-0

Referenz Kamp-Lintfort 241016-1624 /Telefon 02842-934-0

--Wie schütze ich mich vor Diebstählen aus meinem Firmenfahrzeug?

Als Polizei möchten wir Ihnen einige Tipps und Hinweise geben, damit Sie sich in Zukunft besser vor Diebstählen aus Ihrem Firmenfahrzeug schützen können. Grundsätzlich gilt: "Das Auto ist kein Tresor". Doch der gängige Tipp "alle Werkzeuge aus dem Fahrzeug nehmen" erweist sich in der Praxis als kaum umsetzbar, denn niemand räumt abends sein Firmenfahrzeug komplett aus. Daher vielleicht die kleine Empfehlung: Nehmen Sie Ihr absolutes Lieblingswerkzeug, das Sie häufig benutzen und benötigen, aus dem Fahrzeug mit.

Schützen Sie sich zudem, indem:

  • Sie Fahrzeuge in geschlossenen Hallen und Garagen oder an gut beleuchteten Straßen parken.
  • Sie geeignete mechanische und elektronische Sicherungen nutzen.
  • Sie sich Gerätenummern von Werkzeugen und Maschinen notieren. Kennzeichnen Sie sie Ihre Werkzeuge mit Gravuren oder Brennstempeln. So kann Diebesgut seinem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden.
  • Sie auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen achten, die mehrmals langsam durch die Straße "streifen", notieren Sie sich das Kennzeichen und informieren Sie die Polizei.
  • Sie auf Personen achten, die Ihr Fahrzeug fotografieren. Dies kann bereits eine Vorbereitungshandlung für einen späteren Diebstahl sein.

/sw

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde WeselPressestelle Telefon: 0281 / 107-1050Fax: 0281 / 107-1055E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.dehttps://wesel.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Wesel, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 17.10.2024, 12:31 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Wesel übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Wesel

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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