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Polizeiticker für Ulm, 16.10.2024: (UL) Ulm - Mit Messer verletzt / Am Dienstag griffen Unbekannte in Ulm einen 19-Jährigen an.

Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu

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(UL) Ulm - Mit Messer verletzt / Am Dienstag griffen Unbekannte in Ulm einen 19-Jährigen an.

Ulm (ots) -

Gegen 20.45 Uhr kam der 19-Jährige mit einer blutigen Schnittverletzung am Unterarm zur Informationsstelle im Deutschhaus. Ein Verantwortlicher verständigte Rettungskräfte und Polizei. Laut Angaben des Geschädigten soll er wohl durch mehrere Syrer beim Deutschhaus angegriffen worden sein. Einer der Angreifer verletzte ihn dabei mit einem Messer. Mehrere Streifen fahndeten nach den Tätern. Die blieben jedoch unentdeckt. Rettungskräfte brachten den 19-Jährigen in eine Klinik. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Da der Geschädigte sich gegenüber der Polizei unkooperativ verhielt sind bislang keine weiteren Erkenntnisse zu den Tätern sowie den Hintergründen der Tat bekannt.

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Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 16.10.2024, 11:20 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Neu-Ulm

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Neu-Ulm im Jahr 2022 insgesamt 275 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 20% davon blieben versuchte Straftaten. In 1 Fall wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 3 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 84%. Von insgesamt 265 Tatverdächtigen konnten 228 Männer und 37 Frauen identifiziert werden. 46% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2199
21 bis 2526
25 bis 3028
30 bis 4053
40 bis 5030
50 bis 6016
über 6013

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 284 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Neu-Ulm, die Aufklärungsquote lag bei 90%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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