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Polizeimeldungen für Rostock, Flensburg, Bad Bramstedt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwalde, Münster, Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Wöllstein, Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, Berlin, 15.10.2024: Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusung - Umfangreiche Beweismittel sichergestellt & Beschuldigte vernommen

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / jgfoto

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Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusung - Umfangreiche Beweismittel sichergestellt & Beschuldigte vernommen

Rostock, Flensburg, Bad Bramstedt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwalde, Münster, Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Wöllstein, Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, Berlin (ots) -

-Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock-

An die 140 Beamte der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg vier Objekte in Nordwalde (Nordrhein-Westfalen), Wöllstein (Rheinland-Pfalz) und Berlin.

Die Durchsuchungen erfolgen mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln, um die Falschaussagen sowie die mögliche Beeinflussung der Zeugen nachweisen zu können. Im Zuge der heutigen Einsatzmaßnahmen stellten die Ermittler der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock umfangreiche Beweismittel, wie Mobiltelefone, Laptops, und Speichermedien, sicher. Die Auslesung und Auswertung der sichergestellten mobilen Endgeräte dauern an. Dies erfolgt durch Spezialkräfte der Bundespolizei aus dem Bereich Mobilfunkforensik. Des Weiteren konnten mehrere Beschuldigte zur Sache vernommen werden.

Die heute durchgeführten Maßnahmen stehen im Bezug zu einem vor dem Landgericht Duisburg geführten Strafverfahren gegen zwei libanesische Hauptbeschuldigte, die im Verdacht stehen eine Vielzahl von Ausländern gewerbs- und bandenmäßig eingeschleust zu haben. Unter anderem kamen bei einer dieser Bootsschleusungen über das Mittelmeer von Libyen nach Italien 108 Personen zu Tode.

Die vor dem Gericht getätigten Aussagen der Zeugen wichen erheblich von deren ursprünglichen Angaben gegenüber der Polizei im Ermittlungsverfahren ab. Es besteht somit der Verdacht der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, um die Angeklagten im Ursprungsverfahren zu entlasten. Ferner wurden nun auch Strafverfahren gegen die Zeugen wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage gem. § 153 StGB eingeleitet.

Diese Meldung wurde am 15.10.2024, 13:01 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung übermittelt.

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Mittlerweile gibt es in vielen Land- und Stadtkreisen integrierte Leitstellen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Beide sind über die 112 erreichbar. Auch über die 19 222 ist diese Leitstelle oft erreichbar.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /news.de

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