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Polizeimeldungen für Landkreis Vorpommern-Rügen, 14.10.2024: Häufung von Diebstählen von teuer Technik aus Landmaschinen

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

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Häufung von Diebstählen von teuer Technik aus Landmaschinen

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots) -

Im Laufe der vergangenen Woche kam es zu Diebstählen von teurer Technik aus Landmaschinen im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Bisher unbekannte Täter drangen auf das Gelände eines Landwirtschaftsbetriebes in der Zeit vom Mittwoch, dem 9. Oktober 2024, 14 Uhr bis Donnerstag, dem 10. Oktober 2024, 7:30 Uhr in Jakobsdorf ein. Es wurden aus mehreren Traktoren GPS-Empfänger, Lenkcomputer sowie ein Steuerungsgerät gestohlen. Der Gesamtschaden hier liegt bei etwa 33.500 Euro.

In Pantelitz wurden in der Zeit vom Mittwoch, dem 9. Oktober 2024, 21 Uhr bis Donnerstag, dem 10. Oktober 2024, 9:00 Uhr GPS-Technik und Bildschirme aus Traktoren entwendet. In diesem Fall liegt der Schaden bei etwa 17.000 Euro.

In der Zeit vom Mittwoch, dem 9. Oktober 2024, 21:30 Uhr bis Donnerstag, dem 10. Oktober 2024, 19 Uhr wurden in Niepars/Martensdorf GPS-Geräte und Zubehör aus Schleppern gestohlen. Der Schaden liegt hier bei etwa 14.000 Euro.

Die Betriebe liegen nah beieinander. Ein möglicher Zusammenhang zwischen den Taten wird daher geprüft.

Es ist davon auszugehen, dass die Täter die gestohlene Technik weiterverkaufen wollen - zum Beispiel über das Internet oder Zeitungsanzeigen. Wer vorhat, demnächst entsprechende Technik zu kaufen, sollte wachsam sein und die Polizei informieren.

Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die Angaben zu den Taten oder möglichen Tätern geben können bzw. verdächtige Beobachtungen an den Tatorten gemacht haben. Hinweise bitte an die Polizei in Barth unter 038231/6720, die Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de oder jede anderen Polizeidienststelle.

Diese Meldung wurde am 14.10.2024, 10:13 Uhr durch die Polizeiinspektion Stralsund übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis das Unterallgäu

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis das Unterallgäu

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis das Unterallgäu 46 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 0% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 63%. Unter den insgesamt 29 Tatverdächtigen befanden sich 22 Männer und 7 Frauen. 52% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 213
21 bis 250
25 bis 302
30 bis 404
40 bis 5010
50 bis 607
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 42 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis das Unterallgäu bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 57%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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