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Blaulichtreport für Zell (Mosel), 14.10.2024: Versuchter Diebstahl einer Handtasche aus Restaurant

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Versuchter Diebstahl einer Handtasche aus Restaurant

Zell (Mosel) (ots) -

Am 13.10.2024, um ca. 19:30 Uhr, kam es in einem Restaurant in der Balduinstraße in Zell zu einem Handtaschendiebstahl.Der bislang unbekannte Täter verschaffte sich unbemerkt über einen Nebeneingang Zugang zu den Räumlichkeiten des Restaurants. Als er das Lokal mit einer dort entwendeten Handtasche verlassen wollte, wurde er durch einen aufmerksamen Zeugen zunächst gestellt und ihm die Tasche abgenommen. Als der Zeuge kurz abgelenkt war, konnte der Täter wiederum durch einen Nebeneingang ohne die Beute flüchten.Der ca. 25 bis 30 Jahre alte polnisch sprechende Tatverdächtige war bekleidet mit einer schwarzen Hose und einer blau-weißen Trainingsjacke. Die Jacke konnte zu einem späteren Zeitpunkt auf einem Parkplatz an der Moselpromenade aufgefunden und sichergestellt werden.

Zeugen, die weitere Hinweise zu dem Tatverdächtigen geben können werden gebeten sich mit der Polizei in Zell unter der Rufnummer 06542-9867-0 oder per Email pizell.wache@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Diese Meldung wurde am 14.10.2024, 00:40 Uhr durch die Polizeidirektion Wittlich übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Cochem-Zell

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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