Polizeimeldungen für Hildesheim, 13.10.2024: Maskierter Einbrecher
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.10.2024 05.52
Maskierter Einbrecher
Hildesheim (ots) -
BAD SALZDETFURTH / HEINDE (erb). Am späten Abend des 12.10.2024 kam es zu einem versuchten Einbruch in Bad Salzdetfurth. Die Polizei sucht nunmehr nach weiteren Zeugen.
Die Tat ereignete sich um 22:40 Uhr in der Straße "Im Ehmken" in 31162 Bad Salzdetfurth, Ortsteil Heinde. Vorliegenden Erkenntnissen zufolge beobachtete der minderjährige Sohn der geschädigten Familie eine dunkel gekleidete Person mit Sturmmaske im Garten des Einfamilienhauses.
Mit zeitlicher Verzögerung wurde die Polizei verständigt. Vor Ort stellten die Beamten Hebelspuren an der Hauseingangstür fest. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls ein. Der Täter konnte am Tatort und in dessen Nähe nicht mehr festgestellt werden und ist weiterhin flüchtig.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen, denen am besagten Abend verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen sind. Möglicherweise ist der maskierte Einbrecher auch von Videokameras der Nachbarn aufgezeichnet worden. Hinweise nimmt das Kommissariat in Bad Salzdetfurth unter Rufnummer 050639010 entgegen.
Diese Meldung wurde am 13.10.2024, 05:14 Uhr durch die Polizeiinspektion Hildesheim übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Hildesheim
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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