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Aktuelles zum Bahnverkehr in Münster: Einschränkungen auf der Linie RB 65 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

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Immer häufiger sorgen Personalmangel und Krankheit für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RB 65 bei Münster. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RB 65 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:12.10.202405.30 Uhr
Ende:13.10.2024,03.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:13.10.202409.00 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 65 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RB 65 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Münster (Westf) Hbf (09:35) - Rheine (10:08) Münster (Westf) Hbf (12:35) - Rheine (13:08) Münster (Westf) Hbf (14:35) - Rheine (15:08) Rheine (08:53) - Münster (Westf) Hbf (09:24) Rheine (11:53) - Münster (Westf) Hbf (12:35) Rheine (13:53) - Münster (Westf) Hbf (14:24) Als alternative Fahrmöglichkeit zwischen Münster (Westf) Hbf und Rheine nutzen Sie bitte die Züge der Linie RE 15. Um die Zwischenhalte zu erreichen, nutzen Sie bitte einen der Folgetakte der Linie RB 65."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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