Aktuelles zum Bahnverkehr im VRR: Einschränkungen am 12.10.2024 auf der Linie RB 61 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal
Erstellt von Tilman Weigel
12.10.2024 10.00
Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 12.10.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 61. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen am 12.10.2024 auf der Linie RB 61 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 12.10.2024 | 07.30 Uhr |
Ende: | 12.10.2024, | 04.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 11.10.2024 | 05.25 Uhr |
Einschränkungen am 12.10.2024 auf der Linie RB 61 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es am 12.10.2024 auf der Linie RB 61 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Bünde (Westf) (07:46) - Ibbenbüren (08:30) Bünde (Westf) (10:47) - Ibbenbüren (11:29) Bünde (Westf) (13:46) - Ibbenbüren (14:30) Osnabrück Hbf (06:47) - Bünde (Westf) (07:11) Ibbenbüren (09:24) - Bünde (Westf) (10:11) Ibbenbüren (12:24) - Bünde (Westf) (13:11) ibbenbüren (15:24) - Osnabrück Hbf (15:42) Beachten Sie gegebenenfalls die separaten Meldungen zu den Bauarbeiten zwischen Rheine und Bünde. Nutzen Sie bitte alternativ eine planmäßig früher oder später verkehrende Fahrt."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de