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Polizei News für Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, 11.10.2024: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim - Pressemitteilung zum Besuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in Nordhorn

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

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Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim - Pressemitteilung zum Besuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in Nordhorn

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim (ots) -

Vom 15. bis 17. Oktober 2024 wird der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Frank-Walter Steinmeier, die Stadt Nordhorn besuchen. Aus diesem Anlass ist die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim in enger Abstimmung mit weiteren Sicherheitsbehörden im Einsatz, um die Sicherheit und den Ablauf während des Besuchs zu gewährleisten.

Der Bundespräsident verlegt während seiner "Ortszeit" bewusst seinen Amtssitz von Berlin in kleinere Städte und Gemeinden abseits der großen Metropolen. Sein Ziel ist es, direkt zu erleben, welche Themen die Menschen vor Ort beschäftigen und was sie antreibt, Verantwortung zu übernehmen. Dabei nimmt er sich gezielt Zeit für offene Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowohl in spontanen als auch in geplanten Begegnungen. Er besucht dabei Städte, die auf vielfältige Weise mit Veränderungen konfrontiert sind, die diese jedoch aktiv und erfolgreich gestalten.

Dabei wird es während des Besuchs im gesamten Stadtgebiet von Nordhorn zu einer erhöhten Polizeipräsenz kommen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden in enger Kooperation mit dem Bundespräsidialamt, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Stadt Nordhorn durchgeführt.

Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Stadt Nordhorn werden darauf hingewiesen, dass es während des Besuchs des Bundespräsidenten zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen und anderen Einschränkungen kommen kann.

Das Stadtgebiet Nordhorn, insbesondere der Bereich rund um das Riverside Hotel (Heseper Weg 40), wird für den Zeitraum vom 15.10.2024, 7 Uhr, bis 17.10.2024, 18 Uhr, hinsichtlich Drohnenflügen zu einem polizeilichen Einsatzgebiet erklärt. Innerhalb eines Radius von 4 km um das Hotel ist der Einsatz und Aufstieg von Drohnen (ausgenommen Drohnen der Polizei) gemäß § 21h (3) Nr. 11 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) nicht zulässig. Eine entsprechende Bekanntmachung (NOTAM - "Notice to Airmen") wird rechtzeitig veröffentlicht. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und um Beachtung der Maßnahme.

Im Rahmen des Besuchs sind auch Treffen des Bundespräsidenten mit Bürgerinnen und Bürgern geplant. Wer an diesen Begegnungen teilnehmen und wie nah er an den Bundespräsidenten herankommen kann, wird vom Bundespräsidialamt festgelegt.

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim bittet die Bevölkerung um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und bedankt sich im Voraus für die Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Diese Meldung wurde am 11.10.2024, 15:25 Uhr durch die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft übermittelt.

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