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Blaulichtreport für Kaiserslautern, 11.10.2024: Fahrrad aus Fahrradständer gestohlen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Fahrrad aus Fahrradständer gestohlen

Kaiserslautern (ots) -

Ein 47-jähriger Stadtbewohner erstattete am Donnerstagmorgen Anzeige bei der Polizei, weil sein fahrbarer Untersatz gestohlen wurde. Laut seinen Angaben, hatte er sein blau/grünes Fahrrad der Marke Raymon Hard Ray am Montag, gegen 14 Uhr an einem Fahrradständer auf dem Stiftsplatz abgestellt. Gesichert war der Drahtesel durch ein entsprechendes Schloss. Als er 20 Minuten später zurückkam, war das Mountainbike weg. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, denen am vergangenen Montag etwas Verdächtiges aufgefallen ist, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369-2150 bei der Polizei zu melden. |kfa

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium WestpfalzPressestelle

Telefon: 0631 369-1080 oder -0 E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.dewww.polizei.rlp.de/westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 11.10.2024, 11:20 Uhr durch das Polizeipräsidium Westpfalz übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kaiserslautern

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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