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Blaulichtreport für Worms, 11.10.2024: Worms- Fahrraddieb entwendet auch Überwachungskamera

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Worms- Fahrraddieb entwendet auch Überwachungskamera

Worms (ots) -

Donnerstag, 10.10.2024. 05:00 Uhr

Nach dem ein bislang Unbekannter am Donnerstagmorgen aus der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses in der Würdtweinstraße ein Pedelec entwendete, nahm er, vermutlich um seine Tat zu vertuschen, auch die dort angebrachte Überwachungskamera mit.

Womit der Täter scheinbar nicht rechnete, dass die Kamera dennoch aufzeichnete und die Daten übertragen wurden. Das Diebesgut, ein Pedelec im Wert von mehreren tausend Euro, konnte noch am gleichen Tag mittels Tracker im Stadtgebiet Worms geortet, aufgefunden und an seinen rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt werden. An dem Pedelec wurde durch die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Worms eine Spurensuche durchgeführt, die Ermittlungen hinsichtlich des Tatverdächtigen laufen.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Worms unter der Rufnummer 06241 852-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter piworms@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Diese Meldung wurde am 11.10.2024, 09:53 Uhr durch die Polizeidirektion Worms übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Worms

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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