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Blaulichtreport für Bonn, 09.10.2024: Bonn/Rhein-Sieg-Kreis/Utrecht: Gestohlene Bankdaten mit digitalen Zahlungsmitteln eingesetzt - Ermittlungsgruppe nimmt weiteren Tatverdächtigen fest

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Syda Productions

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Bonn/Rhein-Sieg-Kreis/Utrecht: Gestohlene Bankdaten mit digitalen Zahlungsmitteln eingesetzt - Ermittlungsgruppe nimmt weiteren Tatverdächtigen fest

Bonn (ots) -

Am Dienstag (08.10.2024) wurde in Utrecht (Niederlande) ein 21-jähriger Mann festgenommen, der wegen gewerbsmäßigem Bandencomputerbetrug mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde. Er war im Rahmen der Ermittlungen zu einem Umfangsverfahren als Tatverdächtiger identifiziert worden. Ermittler des Kriminalkommissariats 32 der Bonner Polizei unterstützten die niederländische Polizei während des Einsatzes.

Der 21-Jährige und weitere Tatverdächtige sollen 2023 in Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und an anderen Orten widerrechtliche Bargeldverfügungen getätigt haben. Drei Männer (23, 24, 36) waren bereits am 01.06.2023 festgenommen worden und mussten sich zwischenzeitlich bereits vor Gericht verantworten (siehe dazu unsere Meldung vom 06.06.2023, 15:11 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5527273). Auch ein weiterer Betrüger (24), dem neben Taten in der Region auch einige Straftaten in Hessen nachgewiesen worden waren, wurde bereits zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Insgesamt ermitteln die Beamten des Kriminalkommissariats 32 der Bonner Polizei in dem Umfangsverfahren in rund 500 Fällen, bei denen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ein insgesamt im sechsstelligen Bereich liegender Beuteschaden entstanden war.

Bei der Betrugsmasche werden mithilfe von zuvor durch Phishing erlangten Bankdaten elektronische Zahlungsmittel bzw. digitale Girokarten registriert. Hiermit kann an zahlreichen Geldautomaten oder im Einzelhandel bei jeweils vorhandener NFC-Funktion kontaktlos Bargeld abgehoben oder eingekauft werden (siehe dazu auch unsere Meldung mit Präventionshinweisen vom 05.06.2023, 15:00 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5525753).

Diese Meldung wurde am 09.10.2024, 12:59 Uhr durch die Polizei Bonn übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Sieg-Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Rhein-Sieg-Kreis

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Rhein-Sieg-Kreis 1124 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 9% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 18%. Unter den insgesamt 218 Tatverdächtigen befanden sich 134 Männer und 84 Frauen. 27% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2122
21 bis 2517
25 bis 3030
30 bis 4063
40 bis 5038
50 bis 6028
über 6020

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1151 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Rhein-Sieg-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 18%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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