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Aktuelles zum Bahnverkehr in Wuppertal: Einschränkungen auf der Linie S 28

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

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Bei Wuppertal kommt es ab dem 08.10.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie S 28.
Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie S 28.
Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in NRW im Überblick

TypDatumUhrzeit
Beginn:08.10.202409.00 Uhr
Ende:14.10.2024,03.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:08.10.202411.41 Uhr

Einschränkungen auf der Linie S 28: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund der Reparatur an mehreren Zügen kommt es auf der Linie S 28 zum Ausfall des Streckenabschnitts zwischen Mettmann Stadtwald und Wuppertal Hbf. Die Halte Wuppertal-Hahnenfurth/Düssel, Wuppertal-Vohwinkel, Wuppertal Zoologischer Garten, Wuppertal Steinbeck und Wuppertal Hbf entfallen in beiden Fahrtrichtungen. Für die ausfallenden Halte ist ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, die sämtliche Zwischenhalte bedienen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Baumaßnahme die Ersatzhaltestelle Wuppertal-Steinbeck (H) Weidenplatz um ca. 100 Meter verlegt ist. Alternativ können Sie zwischen Mettmann Stadtwald und Wuppertal Hbf die Linie SB 68 nutzen, zwischen Mettmann Stadtwald und Wuppertal-Vohwinkel die Linie 745 sowie zwischen Wuppertal-Vohwinkel und Wuppertal Hbf die Züge der Linien S 8, S 9, RB 48, RE 4, RE 13 sowie die Schwebebahn."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

Gehört Wuppertal zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr?

Fast das gesamte Ruhrgebiet ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, daneben auch Düsseldorf sowie die Orte und Landkreise des Niederrhein sowie das Bergische Land.
Daneben sind neben Düsseldorf zahlreiche Großstädte wie Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen zum VRR. Weil auch Wuppertal Teil des Verkehrsverbundes ist, darf mit dem VRR-Ticket auch die legendäre Schwebebahn benutzt werden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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