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für Karlsruhe, 08.10.2024: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben

Im thüringischen Ziegenrück hat ein Mann auf Polizeibeamte geschossen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Destina

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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben

Karlsruhe (ots) -

Die Bundesanwaltschaft hat am 20. September 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige

Hanna S.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129 Abs. 1 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihr auch ein versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) sowie gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Hanna S. schloss sich spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Deren Angehörige teilen eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Die Vereinigung hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten "Tags der Ehre", zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.

Hanna S. beteiligte sich zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung an zwei Überfällen auf insgesamt drei Personen an öffentlichen Plätzen in Budapest. In beiden Fällen verfolgte die Gruppierung die Opfer zunächst für eine kurze Zeit unauffällig, um sodann mit Schlagwerkzeugen blitzartig einen zeitlich begrenzten Angriff von etwa 30 Sekunden auszuführen. Bei dem ersten Vorfall am 10. Februar 2023 brachte ein Vereinigungsmitglied den Geschädigten mit einem Teleskopschlagstock zu Boden. Dort traten und schlugen ihn dann auch andere Mitglieder mit Schlagstöcken und sonstigen Schlagwerkzeugen wiederholt mit großer Wucht in den Bereich von Kopf und Oberkörper. Einige Gruppenmitglieder, darunter die Angeschuldigte, fixierten die Beine und Arme des Geschädigten am Boden, um ihn daran zu hindern, eine Schutzhaltung einzunehmen. Das Opfer erlitt dadurch erhebliche Kopfwunden, die zum Tode hätte führen können.

Bei dem zweiten Vorfall am 11. Februar 2023 schlug die Gruppierung auf die beiden Geschädigten mit Schlagstöcken und einem kleinen Hammer ein. Eines der Opfer erhielt mindestens 15 Schläge überwiegend am Kopf, das andere wurde ebenfalls von mehreren Schlägen getroffen. Anschließend besprühten die Angreifer die Geschädigten mit Pfefferspray. Diese trugen multiple Kopfplatzwunden und Prellungen davon.

Die Angeschuldigte wurde am 6. Mai 2024 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 26 vom 7. Mai 2024) und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Diese Meldung wurde am 08.10.2024, 10:01 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Karlsruhe

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Karlsruhe im Jahr 2022 insgesamt 429 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 12% davon blieben versuchte Straftaten. In 2 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 3 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 84%. Von insgesamt 466 Tatverdächtigen konnten 413 Männer und 53 Frauen identifiziert werden. 41% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21163
21 bis 2562
25 bis 3055
30 bis 4068
40 bis 5059
50 bis 6030
über 6029

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 419 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Karlsruhe, die Aufklärungsquote lag bei 91%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Mord und Totschlag im Kreis Karlsruhe

Im Jahr 2022 registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Karlsruhe 10 Straftaten aus dem Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. In 50% der Fälle blieb es bei versuchter Tötung. In 1 Fall wurde geschossen. Die Aufklärungsrate lag 2022 bei 80%. Unter den insgesamt 8 Tatverdächtigen befanden sich 8 Männer und 0 Frauen. 38% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 210
21 bis 250
25 bis 301
30 bis 401
40 bis 503
50 bis 600
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 0 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im Kreis Karlsruhe bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 85,714%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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