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Polizeimeldungen für Lippstadt, 08.10.2024: Diebstahl aus Umkleidekabinen

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Diebstahl aus Umkleidekabinen

Lippstadt (ots) -

Bereits am 19.09. kam es in der Turnhalle einer Schule am Pauline-von-Mallinckrodt-Platz zu mehrfachen Diebstählen aus der dortigen Umkleide.

Der Täter hat die Situation ausgenutzt und die Taschen und Kleidung durchsucht, während seine Opfer ihrem Hobby nachgingen.

U.a. wurden Handys, Schmuck und Apple Airpods gestohlen. Und genau diese Airpods führten zum Täter. Sie konnten geortet und und der Täter in einer Spielothek in der Poststraße in Lippstadt festgenommen werden. Bei ihm befand sich das Diebesgut, welches er zuvor entwendet hatte.

Bei einer folgenden Wohnungsdurchsuchung konnte weiteres Diebesgut aufgefunden und ihm so insgesamt 23 gleichgelagerte Taten nachgewiesen werden.

Aufgrund der aktuellen Fälle die sich derzeit wieder häufen bittet die Polizei im Kreis Soest:

  • Schließen Sie die Türen zu den Umkleiden ab und nehmen Sie am besten alle Wertsachen mit zur Sportanlage wie z.B. die Turnhalle. So sind diese unter ständiger Aufsicht und können nicht entwendet werden.

  • Machen Sie es den Tätern nicht zu einfach. Ganz getreu nach dem Motto: Augen auf und Türen zu!

Diese Meldung wurde am 08.10.2024, 09:27 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Soest übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Soest

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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