Blaulichtreport für Hagen-Altenhagen, 07.10.2024: Häusliche Gewalt in Altenhagen - Polizeibeamte sprechen Wohnungsverweisung gegen 35-jähirgen Mann aus
Erstellt von Team Datenjournalismus
07.10.2024 09.40
Häusliche Gewalt in Altenhagen - Polizeibeamte sprechen Wohnungsverweisung gegen 35-jähirgen Mann aus
Hagen-Altenhagen (ots) -
Nach einem Fall von Häuslicher Gewalt sprachen Polizeibeamte am Sonntagabend in Altenhagen eine Wohnungsverweisung gegen einen 35-jährigen Mann aus. Gegen 18.45 Uhr war es zunächst zu verbalen Streitigkeiten zwischen dem Mann und seiner 22-jährigen Frau in deren gemeinsamer Wohnung gekommen. Im weiteren Verlauf sprach der 35-Jährige Bedrohungen aus und warf eine Plastikflasche auf seine Frau. Dabei wurde diese leicht verletzt. Die alarmierten Polizeibeamten verwiesen den Angreifer der Wohnung uns sprachen ihm ein zehntätiges Rückkehrverbot aus. Darüber hinaus leiteten sie ein Strafverfahren wegen der gefährlichen Körperverletzung gegen ihn ein. (sen)
Diese Meldung wurde am 07.10.2024, 08:58 Uhr durch die Polizei Hagen übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Hagen
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Hagen im Jahr 2022 insgesamt 765 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 17% davon blieben versuchte Straftaten. In 14 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 4 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 72%. Von insgesamt 677 Tatverdächtigen konnten 560 Männer und 117 Frauen identifiziert werden. 42% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 252 |
21 bis 25 | 96 |
25 bis 30 | 73 |
30 bis 40 | 121 |
40 bis 50 | 75 |
50 bis 60 | 41 |
über 60 | 19 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 493 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Hagen, die Aufklärungsquote lag bei 77%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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