Aktuelles zum Bahnverkehr in Essen: Einschränkungen auf der Linie S 3 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls
Erstellt von Tilman Weigel
07.10.2024 10.00
Personalmangel sorgt im VRR immer wieder für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie S 3 bei Essen. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick
In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie S 3 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 07.10.2024 | 06.00 Uhr |
Ende: | 07.10.2024, | 11.30 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 07.10.2024 | 09.58 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie S 3 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR
Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie S 3 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Alle Züge zwischen Hattingen (Ruhr) Mitte und Oberhausen Hbf zur Minute (XX:33) fallen aus. Alle Züge zwischen Oberhausen Hbf und Hattingen (Ruhr) Mitte zur Minute (XX:48) fallen aus. Nutzen Sie bitte eine planmäßig früher oder später verkehrende Fahrt. Als alternative Fahrmöglichkeit zw. Oberhausen Hbf und Essen Steele nutzen Sie bitte die Züge der Linie RE 49. Reisende von/nach Hattingen (Ruhr) Mitte nutzen bitte den Folgetakt. Bitte beachten Sie, dass es auf der Linie RE 49 auch zu Einschränkungen kommt. Die betroffenen Fahrten finden Sie in der gesonderten Meldung."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de