Aktuelles zum Bahnverkehr in Köln: Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund aktuell hoher Krankenstände
Erstellt von Tilman Weigel
07.10.2024 10.00
Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 07.10.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 7.
Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund aktuell hoher Krankenstände.
Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, beispielsweise in Köln, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 07.10.2024 | 04.30 Uhr |
Ende: | 07.10.2024, | 03.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 07.10.2024 | 04.45 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund aktuell hoher Krankenstände: Das meldet der VRR
Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund aktuell hoher Krankenstände kommt es auf der Linie RE 7 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 7, Münster (Westf) Hbf (05:29) - Krefeld Hbf (08:24), Teilausfall zwischen Opladen und Köln Hbf RE 7, Krefeld Hbf (07:35) - Rheine (10:51), Komplettausfall RE 7, Krefeld Hbf (09:35) - Rheine (12:51), Teilausfall zwischen Krefeld Hbf und Münster (Westf) Hbf RE 7, Hamm (Westf) Hbf (05:00) - Krefeld Hbf (07:24), Komplettausfall RE 7, Rheine (06:08) - Krefeld Hbf (09:24), Komplettausfall RE 7, Rheine (11:08) - Krefeld Hbf (14:24), Teilausfall zwischen Rheine und Hamm (Westf) Hbf Alternative Reisemöglichkeiten: Als alternative Reisemöglichkeiten zwischen Krefeld Hbf und Rheine nutzen Sie bitte die Züge der Linie RE 42 bis Münster (Westf) Hbf und von dort von Gleis 2 A-C bis Rheine die Züge der Linie RB 65"
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de