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Polizeimeldungen für Niederzier, 05.10.2024: Einbrecher auf frischer Tat überrascht

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Einbrecher auf frischer Tat überrascht

Niederzier (ots) -

Die Kriminalpolizei Düren hat die Ermittlungen gegen einen zurzeit noch unbekannten Einbrecher aufgenommen.Der Unbekannte hatte sich am Freitagvormittag (04.10.2024 gegen 11:40 Uhr) in Huchem-Stammeln auf noch unbekannte Art und Weise Zutritt zum Garten eines Einfamilienhauses in der Industriestraße verschafft. Hier verschaffte er sich Zugang zu einem Raum im Keller des Hauses, indem er das Kellerfenster gewaltsam öffnete.Die anwesenden Hausbewohner bemerkten die Tat durch die entstandenen Geräusche und machten kurzzeitig auf sich aufmerksam. Dabei konnten sie gerade noch erkennen, dass er sich bereits in dem Kellerraum befand. Der Mann flüchtete unmittelbar auf gleichem Wege aus dem Haus ohne Beute.Nach ersten Erkenntnissen sei der Einbrecher über eine Mauer zurück auf die Straße geflüchtet und sei anschließend in Richtung des Parkplatzes des benachbarten Baumarktes gelaufen.Die unmittelbar alarmierten Einsatzkräfte der Polizei begutachteten den Tatort und fahndeten im Umfeld nach dem Einbrecher, leider ohne Erfolg. Die hinzugezogene Kriminalpolizei erschien vor Ort und nahm die Ermittlungen unmittelbar auf.Nach er ersten Beschreibung war der Flüchtige circa 1,80 Meter groß, trug einen Jogginganzug, bzw. eine Trainingsjacke, welche gemustert gewesen sein soll.Zeugen, die zur Tatzeit oder auch davor und danach Beobachtungen gemacht haben, welche mit dem Einbruch in Verbindung stehen können, werden gebeten sich bei der Kriminalpolizei unter der Nummer 02421-949-0 oder auch per E-Mail an poststelle.dueren@polizei.nrw.de zu melden.(pw)

Diese Meldung wurde am 05.10.2024, 04:25 Uhr durch die Polizei Düren übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Düren

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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