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Aktuelles zum Bahnverkehr in Münster: Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund von Verspätungen in Folge von Zugfolgeregelungen

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

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Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 02.10.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 7.
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund von Verspätungen in Folge von Zugfolgeregelungen.
Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in NRW im Überblick

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.10.202401.30 Uhr
Ende:02.10.2024,09.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.10.202404.19 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund von Verspätungen in Folge von Zugfolgeregelungen: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund von Verspätungen in Folge von Zugfolgeregelungen (Überholungen / Kreuzungen) kommt es auf der Linie RE 7 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 7 (17418), Krefeld Hbf (12:35) - Rheine (15:51), Teilausfall zwischen Greven und Rheine RE 7 (17420), Krefeld Hbf (13:35) - Rheine (16:51), Teilausfall zwischen Münster (Westf) Hbf und Rheine RE 7 (17427), Rheine (16:08) - Krefeld Hbf (19:24), Teilausfall zwischen Rheine und Greven RE 7 (17429), Rheine (17:08) - Krefeld Hbf (20:24), Teilausfall zwischen Rheine und Münster (Westf) Hbf Alternative Reisemöglichkeiten: Zwischen Rheine und Münster (Westf) Hbf benutzen Sie bitte die Züge der Linie RB 65"
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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