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Polizeimeldungen für Grevenbroich, 02.10.2024: Fahrräder in verlassenem Gebäude gefunden

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Fahrräder in verlassenem Gebäude gefunden

Grevenbroich (ots) -

Am Freitag (27.09.) hat die Polizei zwei möglicherweise gestohlene Fahrräder im Hausflur eines leerstehenden Gebäudes an der Lindenstraße in Grevenbroich aufgefunden. Der Hinweis war von einem Zeugen gekommen. Aufgrund dessen Aussage besteht der Anfangsverdacht des Diebstahls gegen einen 37-jährigen Deutschen, der sich öfters in dem Gebäude aufhält und polizeibekannt ist.

Das Kriminalkommissariat 24 ermittelt nun und sucht nach möglichen Eigentümern der beiden aufgefundenen Fahrräder. Es handelt sich um ein weiß-orangefarbenes Damenrad des Herstellers Zündapp sowie ein schwarzes Mountainbike der Marke Avigo.Wer Hinweise zum möglichen Besitzer eines dieser Räder oder einem eventuellen Diebstahl machen kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 bei der Polizei zu melden.

Fahrräder und andere leichte Fortbewegungsmittel sind beliebtes Ziel von Dieben. Aber eine mechanische oder elektronische Sicherung können helfen, diesen das Handwerk schwer zu machen. Wie Fahrzeugbesitzer ihr Zweirad vor Diebstahl sichern oder ihr Kraftfahrzeug vor einem Aufbruch schützen können, erklärt die Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/sicherheit-rund-ums-fahrzeug/.

Diese Meldung wurde am 02.10.2024, 15:32 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Kreis Neuss

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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