Bahninfos NRW aktuell: Fahrplananpassung Linie S 3 während der Ferien
Erstellt von Tilman Weigel
02.10.2024 16.01
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat eine Information veröffentlicht. Sie betrifft den Zeitraum vom 12.10.2024 bis zum 27.10.2024.
In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Fahrplananpassung Linie S 3 während der Ferien.
Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 12.10.2024 | 12.00 Uhr |
Ende: | 27.10.2024, | 11.59 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 02.10.2024 | 03.18 Uhr |
Fahrplananpassung Linie S 3 während der Ferien: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"In den Herbstferien in NRW kommt es bei den Zügen der Linie S 3 (Hattingen Mitte - Oberhausen Hbf) zu folgenden Fahrplanänderungen: Die Züge der Linie S 3 verkehren von Samstag, 12.10.2024 bis Sonntag, 27.10.2024 nur im Stundentakt zwischen Hattingen Mitte und Oberhausen Hbf. Abfahrt Oberhausen Hbf in Richtung Hattingen Mitte zur Minute xx:17 Uhr. Abfahrt Hattingen Mitte in Richtung Oberhausen Hbf zur Minute xx:03 Uhr. Zwischen Essen Hbf und Mülheim (Ruhr) Hbf stehen die parallel verkehrenden Züge der Linien S 1, RE 1 (RRX), RE 2 und RE 6 (RRX) zur Verfügung. Zwischen Mülheim (Ruhr) Hbf und Oberhausen Hbf können Sie die Buslinie 122 und die Straßenbahnlinie 112 (ab Mülheim (Ruhr) Hbf / Kaiserplatz) nutzen. Zwischen Essen Hbf und Oberhausen Hbf stehen montags bis freitags auch die Züge der Linie RE 49 zur Verfügung."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de