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Blaulichtreport für Crawinkel, Gräfenhain, Finsterbergen (Landkreis Gotha), 02.10.2024: Zeugenaufruf nach Einbruchsserie

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

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Zeugenaufruf nach Einbruchsserie

Crawinkel, Gräfenhain, Finsterbergen (Landkreis Gotha) (ots) -

Die Kriminalpolizei Gotha ermittelt im Zusammenhang einer Wohnungseinbruchsserie im Landkreis Gotha am 20.09.2024 in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 14.00 Uhr. Ein Fall ereignete sich in Ohrdruf OT Crawinkel (siehe Pressemeldung "LPI-GTH: Einbruch in Einfamilienhaus" vom 23.09.2024). Ein weiterer Tatort befand sich in Friedrichroda OT Finsterbergen, Straße "Leinagrund". Unbekannte Täter entwendeten dort ebenfalls Bargeld und Schmuck aus einem Einfamilienhaus. Ein dritter Sachverhalt ereignete sich in Ohrdruf OT Gräfenhain. Aus einem Haus in der Friedensstraße wurden abermals Bargeld und Schmuck entwendet. Aus den bisherigen Ermittlungen haben sich Hinweise ergeben, dass die Täter vermutlich einen dunkelgrünen, hoch motorisierten BMW X3, in der "Alpina-Ausführung" nutzten. Bei den Tätern könnte es sich um drei bis vier männliche Personen mit heller Hautfarbe gehandelt haben.

Wer hat am 20.09.2024 einen entsprechenden BMW (siehe Beispielbild) in der Nähe der Tatorte gesehen bzw. kann Angaben zu verdächtigen Personen oder zum Kennzeichen machen? Sachdienliche Hinweise nimmt der Inspektionsdienst Gotha (03621-781124) unter Angabe der Bezugsnummern zum Fall Finsterbergen 0246139/2024, zum Fall Crawinkel 0247111/2024 und zum Fall Gräfenhain 0246263/2024 entgegen. (mla)

Diese Meldung wurde am 02.10.2024, 12:00 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Gotha übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gotha

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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